Gironetz

Gironetz
1. Begriff: Filial- oder Institutssystem einer Gruppe von Banken (mit ein oder mehreren Zentralgirostellen) zur Abwicklung des  bargeldlosen Zahlungsverkehrs – v.a. im Massenzahlungsverkehr. In Deutschland entwickelten sich verschiedene G.
- u.a. G. der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken mit ihren jeweiligen Zentralinstituten, G. der privaten Kreditbanken sowie das der Postbank AG. Ein Bindeglied zwischen den G. stellt der Elektronische Massenzahlungsverkehr (EMZ) der Deutschen Bundesbank dar, über den aber nur rund 15 Prozent des nationalen Zahlungsverkehrs laufen; der größte Anteil wird jedoch im bilateralen Interbanken-Clearing abgewickelt. Im Zuge der  Bankautomation wurden in Deutschland einheitliche Abwicklungsstandards und -verfahren entwickelt. In jüngster Vergangenheit verschwimmen im Zuge der weitergehenden Rationalisierung des Zahlungsverkehrs durch Kooperationen in Form von Transaktionen die Grenzen der G. in zunehmendem Maße. Dies gilt sowohl in der Zahlungsverkehrs- als auch in der Wertpapierabwicklung.
- Vgl. auch  DTA,  elektronischer Zahlungsverkehr.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Überweisungsverkehr — Giroverkehr; bargeldloser Zahlungsverkehr mittels ⇡ Überweisung. Arten: (1) Ü. innerhalb einer Kontostelle (Hausüberweisung): Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger unterhalten bei demselben Kreditinstitut Konten. (2) Ü. zwischen zwei… …   Lexikon der Economics

  • Spargiroverkehr — ⇡ Überweisungsverkehr der deutschen Sparkassen, der 1909 aufgenommen wurde. Sp. verfügt über das größte Gironetz, dem neben den Sparkassen alle kommunalen Kreditinstitute angeschlossen sind. Als regionale Zentralstellen dienen die Girozentralen… …   Lexikon der Economics

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